Kostenlose Altgeräte-Rücknahme gemäß ElektroG
Informationen zur umweltgerechten Entsorgung und gesetzlichen Rücknahme nach dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz
Als verantwortungsvoller Händler von Elektro- und Elektronikgeräten in Deutschland erfüllen wir vollumfänglich alle Pflichten des Gesetzes über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (ElektroG). Beim Kauf eines neuen Haushalts- oder Elektrogerätes nehmen wir ein gleichwertiges Altgerät kostenlos zurück und führen es dem zertifizierten Recycling zu.
Das auf Elektro- und Elektronikgeräten abgebildete Symbol einer durchgestrichenen Mülltonne auf Rädern weist darauf hin, dass das jeweilige Gerät am Ende seiner Lebensdauer getrennt vom unsortierten Siedlungsabfall (Hausmüll) zu erfassen ist. Elektro- und Elektronikaltgeräte dürfen keinesfalls über den normalen Restmüll oder die gelbe Tonne entsorgt werden!
Wenn Sie bei uns ein neues Elektrogerät erwerben, sind wir gesetzlich verpflichtet und gerne bereit, ein Altgerät der gleichen Geräteart, das im Wesentlichen die gleichen Funktionen wie das neue Gerät erfüllt, für Sie völlig kostenlos zurückzunehmen und ordnungsgemäß zu verwerten:
- Kategorie 1 (Wärmeüberträger): Kühlschränke, Gefriertruhen, Gefrierkombinationen, Klimageräte, Wärmepumpen-Wäschetrockner.
- Kategorie 2 (Bildschirme & Monitore): Monitore und Bildschirme mit einer Oberfläche von mehr als 100 cm².
- Kategorie 4 (Großgeräte mit über 50 cm Kantenlänge): Waschmaschinen, Wäschetrockner, Geschirrspüler, Elektroherde, Backöfen, Dunstabzugshauben.
Entnahme von Batterien und Leuchtmitteln: Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, sind vor der Übergabe an eine Erfassungsstelle zerstörungsfrei vom Altgerät zu trennen.
Eigenverantwortliche Datenlöschung: Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass jeder Endnutzer für das Löschen aller personenbezogenen Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten (z. B. auf Smart-Home-Displays, Festplatten oder Speicherchips) eigenverantwortlich Sorge tragen muss.